Allgemeine Geschäftsbedingungen
ALLGEMEINE GESCHÄFTSBEDINGUNGEN - Kurse / Touren / Workshops
1. Anmeldung
Die Anmeldung des Kunden zu einem Angebot von der Bike Academy Davos GmbH gilt als verbindlicher Antrag. Das Vertragsverhältnis zwischen Bike Academy Davos GmbH und dem Kunden kommt durch die Anmeldebestätigung des Organisators zustande. Bei Buchungen für mehrere Personen ist die buchende Person Vertragspartei.
2. Zahlungsbedingungen
Die Bezahlung des gebuchten Angebots erfolgt über die Buchungsplattform der Bike Academy Davos GmbH. Privatkurse können auch vor Ort in bar oder mit Debit- und Kreditkarte bezahlt werden.
3. Leistungen und Preise
Die Preise gelten pro Person in Schweizer Franken (CHF). Die Leistungen der Bike Academy Davos GmbH sind im jeweiligen Angebot aufgeführt.
4. Haftung und Schadenersatz
Die Bike Academy Davos GmbH bemüht sich um grösstmögliche Sicherheit der Teilnehmenden. Touren in der Natur und insbesondere in alpinem Gelände sind jedoch immer mit Risiken verbunden. Mit der Anmeldung anerkennt der Kunde ausdrücklich diese Gefahren und verzichtet im Falle des Risikoeintritts auf Schadenersatz oder anderweitige Ansprüche gegenüber der Bike Academy Davos GmbH.
5. Versicherung
Die Angebote enthalten keinen Versicherungsschutz. Es wird den Teilnehmenden dringend empfohlen, eine umfassende Annullationsversicherung und Unfallversicherung mit Einschluss von Bergrisiken und Rettungskosten abzuschliessen. Eine Haftpflichtversicherung ist bei Kursen und Touren bei der Bike Academy Davos GmbH für alle Teilnehmenden obligatorisch. Die Teilnehmer müssen ihr Eigentum (Bike, Ausrüstung) privat versichern.
6. Annullation / Abbruch
6.1 Annullation durch den Teilnehmer
6.1.1 Bei Tagestouren
Bei der kurzfristigen Annullation von Tagestouren (bis 48 Stunden vorher) behalten wir uns vor eine Bearbeitungsgebühr zu verrechnen. Annulationen unter 48 Stunden vorher oder bei Nichterscheinen werden 100% in Rechnung gestellt
6.1.2 Bei Mehrtagestouren
Der Kunde kann jederzeit vor Tourenbeginn von der Veranstaltung zurücktreten. Die Annullation muss in schriftlicher Form erfolgen. Stichtag für alle Rücktrittserklärungen ist das Eingangsdatum der Stornomeldung bei uns. Für die im Vorfeld erbrachten Leistungen müssen folgende Pauschalen des Gesamtpreises entrichtet werden:
Bis 30 Tage vor Abreise: kostenlos
30 bis 15 Tage vor Abreise: 60 % des Buchungsbetrages
14 bis 0 Tage vor Abreise: 100 % des Buchungsbetrages
Der Teilnehmer kann bis zur Veranstaltung eine Ersatzperson stellen, die an seiner Stelle in die Rechte und Pflichten übernimmt und die er dem Veranstalter zuvor anzuzeigen hat. Der Veranstalter kann dem Eintritt dieses Dritten widersprechen, wenn dieser den besonderen Erfordernissen nicht genügt. Bei Abbruch der Veranstaltung besteht kein Anspruch auf Rückerstattung nicht erbrachter Leistungen.
6.2 Annullation durch den Veranstalter
Muss die Bike Academy Davos GmbH aus wichtigen organisatorischen oder personellen Gründen eine Veranstaltung absagen respektive abbrechen, hat der Teilnehmer Anspruch auf die Rückerstattung aller nicht erbrachten Leistungen, abzüglich Stornierungskosten. Weitergehende Forderungen sind ausgeschlossen. Ist ein Teilnehmer den Anforderungen der Tour oder eines anderen Anlasses auf Grund einer Falscheinschätzung seiner Leistungsfähigkeit oder Gesundheit nicht gewachsen, kann der Veranstalter fristlos vom Vertrag zurücktreten.
6.3 Abbruch der Tour durch den Teilnehmer
Ein Teilnehmer, der die Tour – aus welchen Gründen auch immer – vorzeitig verlässt, hat keinerlei Anspruch auf Rückerstattung des von ihm bezahlten Preises.
??6.4 Leistungen Dritter
Es gelten die Allgemeinen Vertrags- und Reisebedingungen des jeweiligen Leistungsträgers. Diese werden jeweils bei der Buchung bekannt gegeben.
7. Sonderkosten
Entstehen während der Mountainbike Tour Sonderkosten, so gehen diese zu Lasten des Teilnehmers und sind umgehend vor Ort an den jeweiligen Anspruchsteller zu zahlen. Sollte die Bike Academy Davos GmbH in Vorlage treten, um einem akuten Notfall zu begegnen, so sind verauslagte Beträge unmittelbar nach Beendigung der Bike Tour an die Bike Academy Davos GmbH zu erstatten.
8. Veranstaltung
Es besteht absolute Helmpflicht! Der Guide ist berechtigt, zu Beginn und noch während der Veranstaltung einen Teilnehmer, der erkennbar den zu erwartenden Anforderungen nicht gewachsen erscheint oder welcher seinen Zahlungs-verpflichtungen nicht fristgemäss nachgekommen ist oder trotz Abmahnung die Durchführung der Veranstaltung nachhaltig stört, ohne Anspruch auf Schadenersatz, jederzeit von der Veranstaltung auszuschliessen. Er ist für die Heimreise selbst verantwortlich. Der Veranstalter behält den Anspruch auf den Preis.
9. Programmänderung
Die Kurse und Touren finden grundsätzlich gemäss Ausschreibung statt. Der Organisator behält sich jedoch vor, aus besonderen Gründen, wie z.B. prekären Witterungsverhältnissen, kurzfristige Programmänderungen auch während der Tour vorzunehmen, wobei der Organisator bemüht ist, eine gleichwertige Ersatzleistung anzubieten. Allfällige Mehrkosten oder Minderkosten werden dem Teilnehmenden in Rechnung gestellt bzw. rückerstattet.
10. Reklamation
Beanstandungen während einer Veranstaltung sind vor Ort schriftlich bekanntzugeben. Der Guide der Veranstaltung ist jedoch nicht befugt, Forderungen anzuerkennen. Ansprüche müssen mit einer Frist von 30 Tagen nach Beendigung der Veranstaltung schriftlich an den Veranstalter erfolgen. Änderungen von Programmleistungen und Preisen sowie die Berechtigung von Irrtümern sowie von Druck- und Rechenfeldern bleibt vorbehalten.
Der Veranstalter kann im Interesse der Gruppe oder wenn die Durchführbarkeit der Tour gefährdet ist, von einem Ausschluss eines Teilnehmers Gebrauch machen.
11. Bildmaterial
Auf den Touren entstandenes Film- und Bildmaterial (worauf TeilnehmerInnen abgebildet sind) darf von der Bike Academy Davos GmbH für Werbeaktionen, in Online-Medien und Reiseberichten ohne Rückfrage verwendet und veröffentlicht werden.
12. Website
Die Informationen der Webseite werden ständig geprüft und aktualisiert. Trotz aller Sorgfalt können sich die Dateninzwischen verändert haben. Eine Haftung oder Garantie für die Aktualität, Richtigkeit und Vollständigkeit der zur Verfügung gestellten Informationen kann daher nicht übernommen werden. Gleiches gilt auch für alle anderen Webseiten, auf die mittels Hyperlink verwiesen wird. Der Inhaber dieser Internetseite ist für den Inhalt der Webseiten, die aufgrund einer solchen Verbindung erreicht werden, nicht verantwortlich.
13. Gerichtsstand
Dieser Vertrag untersteht schweizerischem Recht. Ausschliesslicher Gerichtsstand ist Davos Dorf (GR).
Stand: Davos Dorf, Dezember 2022
Bike Academy Davos GmbH
Bahnhofstrasse 8
CH-7260 Davos Dorf